So entschulden Sie Ihre GmbH im Rahmen einer Eigenverwaltung
Diese Verfahren ermöglichen es der Geschäftsführung, das Unternehmen unter Aufsicht eines Sachwalters (nicht Insolvenzverwalters) und in Zusammenarbeit mit den Gläubigern selbst zu sanieren. Die Eigenverwaltung kann auch nach Eintritt der Insolvenzreife beantragt werden.
Die Kontrolle über das Unternehmen bleibt bei der Geschäftsführung, was die Sanierungschancen erhöhen kann, da das Management das Geschäft am besten kennt. Auch hier wird meist ein Insolvenzplan erstellt.
So entschulden Sie Ihre GmbH im Rahmen einer übertragenden Sanierung
Das Unternehmen als Ganzes oder Teile davon werden auf eine Auffanggesellschaft übertragen. Die Verbindlichkeiten verbleiben in der alten GmbH.
Die neue Gesellschaft startet schuldenfrei mit denselben operativen Ressourcen wie die Alt-GmbH. Das Unternehmen kann direkt weitergeführt werden.
So entschulden Sie Ihre GmbH im Rahmen des StaRUG
Seit 2021 gibt es in Deutschland eine neue Option für die außergerichtliche Restrukturierung. Das StaRUG ermöglicht es Unternehmen, einen Restrukturierungsplan zu erstellen, der auch ohne die Zustimmung aller Gläubiger (durch einen "Cross-Class Cram Down") wirksam werden kann, wenn eine Mehrheit der Gläubigergruppen zustimmt.
Dies bietet einen rechtlichen Rahmen, um dissenting creditors (widerspenstige Gläubiger) zu überwinden und eine Sanierung außerhalb eines regulären Insolvenzverfahrens zu ermöglichen.
Grenzüberschreitende Verschmelzung (Cross-Border Merger)
Diese Methode erlaubt es, eine bestehende deutsche GmbH mit einer niederländischen BV zu verschmelzen, wobei die niederländische Gesellschaft (BV) die Rechtsnachfolge übernimmt und das liberale WHOA-Verfahren in Anspruch nehmen kann.
Für eine GmbH-ähnliche Struktur (BV) bietet das niederländische WHOA-Verfahren aktuell die größte Flexibilität und Sanierungsfreundlichkeit in der EU.